Zur Sanierung von Bauten, an denen mit asbesthaltigen Baustoffen umgegangen werden muss, also zum Beispiel bei der Sanierung von Asbestzementdächern, ist nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe nur ein so genannter „Sachkundiger“ befugt.
Ein Zimmermeister, der solche Arbeiten ausführen will, muss demnach einen Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde nach TRGS 519 Anl. 4C nachweisen.
Durch die Novellierung der TRGS 519 Anl. 4C ist nun zwingend vorgeschrieben, dass immer ein Sachkundiger auf der Baustelle anwesend sein muss. Dies ist in der Praxis aber meist nicht mit nur einem Sachkundigen durchführbar. Deshalb sind in der Regel zwei Sachkundige pro Betrieb notwendig, wenn der Betrieb die Vorschriften der TRGS 519 Anlage 4C einhalten will.
Außerdem wird im Anschluss ein Fachkundelehrgang auf Grundlage der TRGS 521″Faserstäube“ abgehandelt und durch eine Teilnahmebestätigung bescheinigt. Dabei wird auch die Handlungsanweisung “Umgang mit mineralischen Dämmstoffen“ besprochen. Diese Fachkunde wird vermehrt bei öffentlichen Ausschreibungen verlangt.
Zielgruppe:
Unternehmer/innen, Zimmermeister/innen, Vorarbeiter/innen, Gesellen/innen.
Referent:
Andrej Horka, ASG-Gebäude-Schadstoffsanierung UG, Eislingen/Fils
Qualität mit Nachweis:
Für den Besuch dieser Veranstaltung werden Ihrem Unternehmen 100 Punkte (3-Sterne-Betrieb) bzw. 1 Tagewerk (4-Sterne-Betrieb) oder eine Qualifikationsmaßnahme (5-Sterne-Betrieb)
Pflichtthema: Arbeitsschutz/Personal angerechnet.
Förderung:
Für Teilnehmende aus Baden-Württemberg ist eine Förderung von 45% der Seminargebühren aus ESF-Mitteln möglich.