Jährliche Unterweisung für Kranführer/innen

Biberach

Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Diese schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen be-
auftragen darf, die unter anderem „im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu
ihm nachgewiesen haben“.

Der Kranführer muss täglich vor dem Einsatz seinen Kran mit allen Bestandteilen auf Sicherheitsmängel
überprüfen und diese ggf. sofort dem Vorgesetzten melden. Dies schreiben u. a. das ArbSchG, die
BetrSichV sowie DGUV V1 und V52 vor. Der Kranführerschein ist zwar unbefristet gültig, die Unter-
weisung ist jährlich zu wiederholen.

Zielgruppe: Erfahrene Kranführer/innen mit Kranführerschein.

Seminarziel: Diese Schulung zielt darauf ab, Ihre vorhandenen Fähigkeiten aufzufrischen und Sie über
die neuesten technischen Entwicklungen, Vorschriften und rechtlichen Änderungen zu informieren.

Seminarinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gesetzliche Änderungen
  • Unfallgeschehen
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betrieb von Kranen und sicheres Anschlagen von Lasten
  • Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
  • Praxis (Fahren, Anschlagen)

Voraussetzungen: Kranführerschein.
Die Teilnehmenden müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift anwenden können.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der jährlichen Unterweisung erhalten Sie eine Teilnahmebe-
scheinigung, die Ihre aktuelle Kenntnisaktualisierung bestätigt.

Termin und Ort:

11.06.2024, Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Leipzigstraße 21, 88400 Biberach

Anmeldeschluss:

28.05.2024

Referent:

Ralf Blersch / Kai Heinzmann, Zimmermeister, Bildungszentrum Holzbau

Gebühr:

Für das Seminar:
300,00 € inkl. Verpflegung für Innungsmitglieder
360,00 € inkl. Verpflegung für Nicht-Innungsmitglieder

Für den Besuch dieser Veranstaltung werden Ihrem Unternehmen 50 Punkte (3-Sterne-Betrieb)
bzw. 1 Tagewerk (4-Sterne-Betrieb) Pflichtthema: Arbeitsschutz/Personal angerechnet.

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