Hubarbeitsbühnen Bedienerschulung

Biberach

Bedingt durch den vermehrten Einsatz von Hubarbeitsbühnen – auch im Zimmererhandwerk – steigt
auch das Gefahrenpotenzial, insbesondere durch fehlende Kenntnisse über die verschiedenen Bühnen-
arten. Mit der selbstständigen Bedienung von Hebearbeitsbühnen dürfen nur Personen beschäftigt
werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Geräte unterwiesen sind und
ihre Befähigung hierzu gegenüber den Vorgesetzten nachgewiesen haben. Sie müssen von den Vor-
gesetzten ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen
von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.

Die vorgeschriebene Unterweisung ist vom Vorgesetzten gemäß Unfallverhütungsvorschrift BGV A1
„Grundsätze der Prävention“ jährlich durchzuführen. Die Inhalte einer solchen Unterweisung sind in
Deutschland seit April 2010 durch den DGUV Grundsatz 308-008 geregelt. So haben Unternehmer/innen die Gewähr, dass Ihre Beschäftigten umfassend und gemäß den Anforderungen der Berufsge-nossenschaften in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen unterwiesen sind.

Zielgruppen: Gesellen/innen, Vorarbeiter/innen, Poliere/innen und Helfer/innen.

Seminarziel: Ziel der Schulung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeits-
sicherheit im Umgang mit Hubarbeitsbühnen zu bieten.

Seminarinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Übernahme und Transport der Maschinen
  • Aufstellung und Inbetriebnahme am Einsatzort
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau und Verfahren

Förderung: Für Teilnehmer/innen aus Baden-Württemberg ist eine Förderung von 30% bzw. 70%
der Seminargebühren aus ESF-Mitteln möglich.

Termin und Ort:

27.11.2025, Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Leipzigstraße 21, 88400 Biberach

Anmeldeschluss:

12.11.2025

Referent:

Kai Heinzmann, Zimmermeister vom Bildungszentrum Holzbau

Gebühr:

Für das Seminar:
375,00 € inkl. Verpflegung für Innungsmitglieder
450,00 € inkl. Verpflegung für Nicht-Innungsmitglieder

Für den Besuch dieser Veranstaltung werden Ihrem Unternehmen 50 Punkte (3-Sterne-Betrieb)
bzw. 1 Tagewerk (4-Sterne-Betrieb) Pflichtthema: Arbeitsschutz/Personal angerechnet.

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