Einsatz von Subunternehmern im Zimmererhandwerk
Biberach
Der Einsatz von Subunternehmern ist bei einem BGB-Vertrag stets zulässig, sofern er nicht ausdrücklich
ausgeschlossen wurde. Bei einem VOB/B-Vertrag bedarf der Einsatz von Subunternehmern hingegen
der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Bei der Beauftragung von Subunternehmern bestehen erhebliche Haftungsgefahren des
Hauptunternehmers hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen des Subunternehmers (insbesondere
Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Urlaubskassenbeiträge,
Mindestlohn, Steuern). Außerdem drohen dem Hauptunternehmer auch Geldbußen und straf-
rechtliche Konsequenzen.
Aus diesen Gründen ist es von großer Wichtigkeit, den Subunternehmervertrag korrekt auszuge-
stalten und die Risiken zu minimieren. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass es sich um
einen echten Werkvertrag handelt und nicht um eine Scheinselbständigkeit oder eine verdeckte
Arbeitnehmerüberlassung.
Themen des Seminars:
Zielgruppe: alle Personen, die Verträge mit Nachunternehmern abschließen.
Zeit: 09:00 – 17:00 Uhr
Teilnehmerzahl: max. 15 Personen
Termin und Ort:
26.05.2023, Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Leipzigstraße 21, 88400 Biberach
Anmeldeschluss:
31.03.2023
Referenten:
Klaus Eisele Dipl. Ing. (FH), Sachverständiger für Schäden an Gebäuden,
Bernhard Beck, Assessor, HOLZBAU BADEN-WÜRTTEMBERG
Gebühr:
Für das Seminar:
330,00 € inkl. Verpflegung für Innungsmitglieder
390,00 € inkl. Verpflegung für Nicht-Innungsmitglieder
Für den Besuch dieser Veranstaltung werden Ihrem Unternehmen 50 Punkte (3-Sterne-Betrieb)
bzw. 1 Tagewerk (4-Sterne-Betrieb) Pflichtthema: Recht/Unternehmensführung angerechnet.
