Arbeitssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum

Biberach

„MVAS 99 – gemäß RSA 21“

Fehlerhafte Baustellenabsicherungen und/oder eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gefährden nicht nur die Verkehrsteilnehmer, sondern auch die auf der Arbeitsstelle Beschäftigten. Um Risiken zu vermeiden, ist eine eindeutige, umsichtige und sichere Kennzeichnung notwendig. Im Schadensfall drohen hohe Schadensersatzforderungen, im Ernstfall wird gegen die hierfürVerantwortlichen strafrechtlich ermittelt.

Im „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS 99) fordert das Bundesministerium für Verkehr, dass die für die Verkehrssicherung Verantwortlichen über Fachkenntnisse verfügen und einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen müssen, welchen Sie mit dieser Weiterbildung erlangen undbelegen können.

Verschiedene Städte und Kommunen haben bereits vorsorglich die Betriebe darauf hingewiesen,
dass ohne Vorlage von Sachkundenachweisen keine Genehmigungen mehr ausgestellt werden
können.

Seminarinhalte:

  • Grundlagen des aktuellen Straßen- und Verkehrsrechts (StVO, Vw-StVO)
  • Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • RSA – Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
  • ZTV-SA – zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen
  • Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, Umweltschutz

Zielgruppe: Alle, die Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen einrichten.

Seminardauer: 1-Tageseminar (08:30 – 16:30 Uhr)

Nachweis: die Teilnahme am Seminar gilt als Qualifikationsnachweis für die Teilnehmer/innen zur
Ausführung von Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen.

Termin und Ort:

05.06.2024, Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Leipzigstraße 21, 88400 Biberach

Anmeldeschluss:

15.05.2024

Referent:

Referent von der Akademie für Arbeitsschutz, Pullach

Gebühr:

Für das Seminar:
360,00 € inkl. Verpflegung für Innungsmitglieder
420,00 € inkl. Verpflegung für Nicht-Innungsmitglieder

Für den Besuch dieser Veranstaltung werden Ihrem Unternehmen 50 Punkte (3-Sterne-Betrieb)
bzw. 1 Tagewerk (4-Sterne-Betrieb) Pflichtthema: Arbeitsschutz/Personal angerechnet.

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